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Statuten

 


Statuten des

Dart Club Papillon

 

 

 

I. Name, Sitz und Zweck

 

 

  1. Name und Sitz

    Unter dem Namen „Dart Club Papillon" , nachstehend „DCP“ genannt, besteht ein konfessionell und politisch neutraler Sportverein im Sinne von
    Art. 60 ff ZGB.

    Der Sitz des DCP befindet sich am Domizil des gewählten Präsidenten.


     
  2. Zweck

    Der Verein bezweckt die Ausübung und Förderung des Dartsports.




     

II. Mitgliedschaft

 

  1. Mitglieder

     
    1. Aktive
      Aktivmitglied wird auf der Beitrittserklärungskarte vom Mitglied selber definiert. Sie sind stimmberechtigt.


       
    2. Supporter
      Supporter sind alle, die den DCP in irgendeiner Form nachhaltig unterstützen. Sie haben jederzeit Zutritt zu Veranstaltungen und Versammlungen des DCP. Sie sind jedoch nicht stimmberechtigt.

       
    3. Freimitglieder
      Freimitglied wird jedes Aktivmitglied, das dem DCP 20 Jahre angehört hat. Die Jahre als Vorstandsmitglied zählen doppelt.
      Sie besitzen die gleichen Rechte wie die Aktivmitglieder, sind aber von der Beitragspflicht befreit. Sie sind Stimmberechtigt.

       
    4. Veteranen
      Veteran wird jeder Supporter, welches dem DCP mindestens 20 Jahre angehört hat. Sie besitzen die gleichen Rechte wie die Supporter, sind aber von der Beitragspflicht befreit. Sie sind nicht Stimmberechtigt.

       
    5. Ehrenmitglieder
      Die Ehrenmitgliedschaft kann auf Antrag des Vorstandes zu Handen der Generalversammlung allen Personen verliehen werden, welche sich dem Dart oder dem DCP in besonderen verdient gemacht haben.
      Sie besitzen die gleichen Rechte wie die Aktivmitglieder, sind aber von der Beitragspflicht befreit.


       
  2. Mitgliederbeiträge

    Es bestehen folgende Mitgliederbeiträge - Kategorien:

     - Aktivmitglieder
     - Supporter
     - Freimitglieder, Veteranen und Ehrenmitglieder

     

Mitgliederbeiträge müssen Fristgerecht einbezahlt werden. In Härtefällen entscheidet der Vorstand.
 

Der Vorstand legt die Beiträge jährlich für das kommende Vereinsjahr fest.

 

  1. Mutationen

    Beitritts-, Übertritts- und Austrittsgesuche sind dem Vorstand einzureichen.

    Ein Austritt ist jeweils auf ende jedes Quartals möglich, sofern das Mitglied seinen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen ist.

    Übertritte in eine andere Mitgliederkategorie ist nur auf ende des Vereinsjahres möglich. Der Vorstand ist berechtigt, Ausnahmen zu bewilligen.

    Mitglieder, die den Austritt nicht in irgendeiner Form dem Vorstand eingereicht haben, gelten weiterhin als Mitglieder.


     
  2. Rechte und Pflichten der Mitglieder und Supporter

    Jedes Mitglied und jeder Supporter, hat das Recht, an den Veranstaltungen und Turnieren des DCP teilzunehmen.

    Durch den Beitritt anerkennt das Mitglied und Suppporter, die Statuten und die für den DCP relevanten Spielreglemente. Den Beschlüssen des Vorstandes ist Folge zu leisten.

    Jedes Mitglied und Supporter verpflichtet sich, die Interessen des DCP zu wahren und dem Ansehen des Vereins nicht zu schaden.

     


 

III. Organe

 

  1. Generalversammlung

    Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie findet mindestens ein Mal jährlich statt.

    Die Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung erfolgt nach Vorschrift der Statuten und überdies von Gesetzes wegen, wenn ein Viertel der Mitglieder dies verlangen.

    Jedes stimmberechtigte Mitglied ist mit einer Stimme an der Generalversammlung vertreten.

    In die Kompetenz der Generalversammlung fallen:

     

1. Jahresberichte

4. Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

(7.) Statutenänderungen

2. Entgegennahme des Revisionsberichts

5. Wahl des Vorstandes

(8.) Auflösung des Vereins

3. Abnahme der

Jahresrechnung

6. Wahl der Rechnungsrevisoren

 

 

Die Generalversammlung vollzieht Ihre Wahlen mit dem einfachen Mehr der anwesenden Stimmen.

Ein Beschluss über die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit aller Mitglieder gefasst werden.

Die Einladung an die Mitglieder hat unter Einhaltung einer vierzehntägigen Frist schriftlich unter Angabe von Zeit, Ort der Tagung und Verhandlungsgegenständen zu erfolgen. Anträge der Mitglieder zu Handen der Generalversammlung sind mindestens 30 Tage vor der Generalversammlung mit eingeschriebenen Brief an den Präsidenten des Vorstandes zu richten.


 

  1. Vorstand

    Der Vorstand wird aus der Reihen der Aktiv, Frei- und Ehrenmitgliedern für eine Amtdauer von einem Jahr gewählt:

    - Präsident
    - Vizepräsident
    - Kassier
    - Aktuar
    - Beisitz

     
    1. Vertretung nach aussen / Verantwortlichkeiten
      Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und besorgt alle Geschäfte, die nicht ausdrücklich der Generalversammlung vorbehalten sind. Der Vorstand ist gegenüber der Generalversammlung rechenschaftspflichtig. Vorstandsmitglieder zeichnen kollektiv.

       
    2. Vorstandssitzungen
      Vorstandssitzungen werden durch den Präsidenten oder auf Verlangen zweier Vorstandsmitglieder einberufen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn wenigstens 60 % der Vorstandsmitglieder anwesend sind.

      Bei Stimmgleichheit zählt die Stimme des Präsidenten doppelt. Über die Vorstandssitzungen ist ein Protokoll zu führen.

       
    3. Kassier
      Der Kassier besorgt die Vereinskasse und die Buchhaltung. Auf Ende des Vereinsjahres erstellt er die Jahresrechnung. Die Jahresrechnung, Buchhaltung sowie alle Belege stellt er bei Revision den Revisoren zur Verfügung. Er bewahrt seine Unterlagen 10 Jahre auf.

       
    4. Aktuar
      Der Aktuar besorgt alle schriftlichen Arbeiten. Er führt ein genaues Mitgliederverzeichnis und gibt allen neuen Mitgliedern an der Generalversammlung die Statuten ab. Er führt die Protokolle und bewahrt diese 10 Jahre auf.


       
  2. Rechnungsrevisoren

    Die zwei Rechnungsrevisoren werden jeweils versetzt für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt. Sie dürfen kein anderes Amt im DCP ausüben.

    Den Rechnungsrevisoren obliegt die Prüfung der Buchführung und der Jahresrechnung nach Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.

    Die Rechnungsrevisoren erstatten der Generalversammlung einen schriftlichen Bericht über die Prüfungsergebnisse betreffend der Jahresrechnung, worin sie die Abnahme der Jahresrechnung mit oder ohne Einschränkung oder deren Rückweisung empfiehlt.



     


IV. Geschäftsjahr, Rechnungswesen und Finanzen

 

  1. Geschäftsjahr

    Beginn und Ende des Geschäftsjahres werden vom Vorstand festgelegt.


     
  2. Rechnungswesen

    Die Bücher des Vereins sind nach bewährten kaufmännischen Grundsätzen zu führen. Die Bilanz und die Erfolgsrechnung sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zu erstellen.


     

  3. Finanzen

 

 

    1. Einnahmen

      Der DCP verschafft sich die Einnahmen durch die Mitgliederbeiträge, freiwillige Zuwendungen und durch Einnahmen aus Veranstaltungen.

       

 

    1. Ausgaben

      Für alle Ausgaben ist der Vorstand verantwortlich. Die Kompetenz des Vorstandes beschränkt sich auf die ordentlichen Ausgaben, welche für die Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebes notwendig sind. Der Maximalbetrag pro Einzelausgabe beträgt CHF 1'500.--. Einzelausgaben dürfen betragsmässig nicht aufgeteilt werden.

       

    2. Vereinsvermögen

      Der Vorstand verwaltet das Vereinsvermögen.


       

  1. Haftbarkeit

    Der Verein haftet nur mit seinem Vereinsvermögen. Eine weitere Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

     


V. Schlussbestimmungen

 

  1. Auflösung des Vereins (Art. 76 ff ZGB)

    Sollte der Verein aufgelöst werden, ist das ganze Inventar zu veräussern und die flüssigen Mittel einer durch die Generalversammlung zu bestimmenden gemeinnützigen Institution zukommen zu lassen.


     

  2. Inkafttreten der Statuten

    Die vorstehenden, an der heutigen Generalversammlung vom 9. Mai 2007 genehmigten Statuten ersetzten diejenigen vom 28. April 1994 ab sofort.